Nein zur Abschaffung des Cassis-de-Dijon-Prinzip bei Lebensmitteln
Konsumentenschutz, Preisüberwacher, Handel und Industrie sind sich einig: Die Abschaffung des Cassis-de-Dijon-Prinzips für Lebensmittel wäre ein bedauerlicher Rückschritt und kommt einer Zementierung der „Hochpreisinsel Schweiz“ gleich. Es ist zu hoffen, dass die geplante Anpassung aufgrund der Vernehmlassung nochmals geändert wird oder spätestens in der Plenarsitzung des Nationalrats scheitert.
Auch die Allianz gegen Handelshemmnisse lehnt die Gesetzesänderung entschieden ab, da Lebensmittel das Herzstück des Cassis-de-Dijon-Regelwerks ausmachen. Die Revision steht quer zu den Bemühungen, Handelshemmnisse zu beseitigen, den Ursachen des Einkaufstourismus entgegenzuwirken und so für tiefere Preise zu sorgen. Wenn Änderungsbedarf besteht, so müsste die bestehende Ausnahmenregel für Lebensmittel beim Cassis-de-Dijon-Regelwerk überprüft werden. Denn bereits heute braucht es für jeden Import eine spezielle Bewilligung durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit. Dies verursacht heute eine erhebliche Bürokratie. Angezeigt wäre deshalb nicht die von der Landwirtschaftslobby angestrebte totale Ausnahmeregelung, sondern eine echte Marktöffnung.