Ursachen für höhere Schweizer Preise
Preise sind in der Schweiz vielerorts höher als im benachbarten Ausland. Die Ursachen sind vielfältig. Die Wichtigsten davon sind:
- höhere Kosten für Boden, Mieten, Löhne und staatliche Gebühren
- kleiner Markt (kleiner als das Land Baden-Württemberg)
- Hemmnisse an der Grenze: Sie fördern die Abschottung und sind meistens hausgemacht.
An den beiden ersten Ursachen für höhere Schweizer Produktpreise ist fast nichts zu ändern. Boden- und Mietpreise entstehen als Ergebnis von Angebot und Nachfrage. Das Schweizer Lohnniveau liegt generell rund einen Drittel über dem Schnitt der OECD. Werden also Produkte in der Schweiz hergestellt, fallen automatisch höhere Herstellungskosten an, was sich in höheren Preisen niederschlägt. Ansetzen kann man jedoch bei den Handelshemmnissen und damit bei den Gesetzen und Verordnungen. Handelshemmnisse erschweren Parallelimporte, die ausgleichend und so auf die Preise dämpfend wirken. Zudem verteuern spezifische schweizerische Bestimmungen die Produkte, ohne einen echten Mehrwert zu leisten. Diese Regelungen werden oft im Namen des Konsumentenschutzes aus ökologischen oder gesundheitspolitischen Überlegungen erlassen.
Eine Liste mit Hindernissen an der Grenze kann hier heruntergeladen werden.
Beispiele für hausgemachte Handelshemmnisse
Tierarzneimittel
Medikamente für Tiere müssen speziell durch Swissmedic zugelassen werden. Zudem gibt es spezifische Schweizer Zulassungsauflagen, welche die Tierarzneimittel in der Schweiz künstlich verteuern. Begründet wird dies mit dem Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier. Der Preisüberwacher hat den Fall analysiert und klare Empfehlungen abgegeben. Er schreibt: „ […] ein unkomplizierterer Grenzverkehr für Tiermedikamente immens wichtig, um das schweizerische Preisniveau dem europäischen anzugleichen. Abschnitt 4.1 [der Studie] hat gezeigt, dass schweizerische Eigenheiten in der Heilmittelregulierung nicht nur höhere durchschnittliche Kosten pro Packung verursachen, sondern auch Markteintrittsbarrieren schaffen, die es den Herstellern erlauben, Preise über dem eigentlichen Wettbewerbsniveau zu verlangen.“ Gleichzeitig räumt der Preisüberwacher auch mit einer Illusion der Lebensmittelsicherheit auf indem er aufzeigt, wie absurd die heutige Regelung ist: „Die mehr als mehr als hunderttausend Tonnen importiertes Fleisch sowie die mehreren hunderttausend Tonnen anderer tierischer Produkte wie Milch, Eier, Käse, Honig, etc. wurden immer schon unter Verwendung von Tiermedikamenten ausländischer Zulassung produziert.“ Oder mit anderen Worten: Das Schweizer Gesetz nützt wenig, kostet aber Bauern und Konsumenten viel Geld.
Link zur Stellungnahme des Preisüberwachers
Konformitätserklärung für Importeure
Mit der Schweizer Umsetzung der EU-Spielzeugrichtlinie hat der Bundesrat die Schweizer Spielwarenhändler mit unnötigen Zusatzauflagen benachteiligt. Im Gegensatz zur EU, die zwischen Händlern, EU-Herstellern und Importeuren unterscheidet, betrachtet die neue Spielzeugverordnung (VSS) alle Schweizer Händler als Importeure, unabhängig davon, ob die Waren aus der EU oder aus Drittstaaten eingeführt werden. Damit werden Schweizer Spielwarenhändler dazu gezwungen, z.B. Konformitätserklärungen für alle Produkte aufzubewahren, obschon dies zu teuren Doppelspurigkeiten führt, da diese Pflicht bereits der EU-Hersteller oder der EU-Importeur erfüllen muss. Der Schutz für die Kinder steigt wegen diesem Handelshemmnis nicht, doch die Produkte sind wegen der Vorschriften teurer.
Bürokratisches Importverbot für die Migros
Der Migros wurde von der Zollverwaltung verboten, 5000 silberfarbige Bilderrahmen zu importieren, da die Bezeichnung „silber, argenté, argento, Aluminium“ der Produktetikette irreführend sei. Nach einem Weg durch die Instanzen hat das Bundesgericht nun im Sinne der Migros entschieden und argumentiert, dass die Vorinstanzen „etwas realitätsfern“ seien. Auch Laien sei klar, dass es sich bei einem Bilderrahmen im Wert von 20 Franken nicht um einen Bilderrahmen aus echtem Edelmetall handeln kann.
Messverfahren für Partikelfilter auf dem Bau
Maschinen und Geräte für den Einsatz auf Baustellen in der Schweiz müssen entsprechend ihrem Baujahr und ihrer Leistung den Anforderungen nach Artikel 19a der Luftreinhalteverordnung LRV entsprechen. Die schweizerische LRV sieht vor, dass Baumaschinen mit Partikelfiltern ausgerüstet sein müssen, oder der geforderten Schweizer Norm entsprechen müssen. Nach LRV misst die Schweiz die Anzahl Partikel pro Kubikmeter, die EU und der Rest der Welt das Gewicht pro Kubikmeter. Moderne Motoren verfügen mittlerweile über integrierte Filtersysteme oder SCR (Selektive katalytische Reduktion), welche die EU-Normen erfüllen. Diese werden jedoch von der schweizerischen Gesetzgebung nicht akzeptiert. Baumaschinen respektive deren Motoren müssen für den Schweizer Markt ein aufwendiges und teures Prüfverfahren durchlaufen. Hier entsteht ein erster grosser zusätzlicher Kostenblock.
Weitere Beispiele zur werden als Beiträge unter Aktuelles veröffentlicht.