Forderungen

1. Vereinfachte Deklarationen

Die Schweiz verlangt zahlreiche Produktdeklarationen, die von denjenigen des benachbarten Auslands abweichen (z.B. Sprachen, Herkunfts- plus Produktionsland sowie Herkunft von Rohstoffen bei abgepackten Lebensmitteln). Als Grund wird oft der Konsumentenschutz genannt. Das überzeugt nicht: Schweizerinnen und Schweizer kaufen die gleichen Produkte jenseits der Grenze ein, ohne dass jemand auf den Gedanken käme, an der Sicherheit zu zweifeln. Die besonderen helvetischen Deklarationserfordernisse bedeuten: kleine Produktionsserien extra für den Schweizer Markt. Diese verteuern das Produkt und erschweren vor allem Parallelimporte.

Lösung: Spezifische Informationen sollen statt auf der Verpackung auf andere Weise leicht zugänglich gemacht werden können, beispielsweise über eine App auf dem Smartphone oder eine Lesestation am Verkaufspunkt.

2. Vereinfachte Administration

Für die Inverkehrsetzung in der Schweiz muss der Importeur oft zusätzliche Dokumente wie Ursprungszeugnisse oder Typenbescheinigungen vorlegen. Dabei können Schweizer die gleichen Produkte jenseits der Grenze umstandslos erwerben. Die erhöhten Dokumentationspflichten bedeuten zusätzlichen Aufwand.

Lösung: Die im Nachbarland ausgestellte Kaufrechnung soll für die Einfuhr in die Schweiz genügen. Ausnahmen sollen nur dort gelten, wo auch die EU ein besonderes Dokument verlangt (z.B. Konformitätserklärung für Maschinen).

3. Umkehr bei Zulassungen

Verschiedene Produkte brauchen für den Schweizer Markt eine zusätzliche Prüfung und können nicht im gleichen Rahmen wie in den Nachbarländern verkauft werden (z.B. löst eine Anpreisung wie bei „Fisherman’s Friends“-Pastillen „gegen Husten und Heiserkeit“ eine Zulassungspflicht nach Heilmittelrecht aus). Auch bei Baumaschinen sind für den Schweizer Markt teure zusätzliche Verfahren nötig, weil die Regelungen für Partikelfilter von denjenigen in der EU abweichen. Solche abweichenden Zulassungsvorschriften verteuern unnötig und behindern grenzüberschreitende Verkaufs- oder Einkaufsstrategien.

Lösung: Grundsätzlich sollen in den Nachbarländern legal erhältliche Produkte in gleicher Art auch in der Schweiz ohne zusätzliche Prüfung verkauft werden dürfen.

4.  Vereinfachungen bei Zollverfahren

Da zwischen der Schweiz und den Nachbarländern keine Zollunion besteht, erfolgt beim Import eine Zollabfertigung, selbst wenn eine Ware etwa aufgrund von Freihandelsabkommen mit Drittstaaten zollbefreit ist. Die Abwicklungsgebühren können gerade für Kleinsendungen prohibitiv hoch sein. Bei Retouren fallen gar doppelt Gebühren an. Auch die vorgeschriebenen Dokumente (z.B. Ursprungszeugnisse) können eine Last darstellen.

Lösung: Weitere Vereinfachungen bei den Zollverfahren sind zu prüfen, etwa ob Verkaufsrechnungen aus den Nachbarländern auch als Ursprungszeugnisse anerkannt werden können, ob bei Retouren formlos eine volle Rückerstattung möglich ist und welche weiteren Erleichterungen vorgenommen werden können.