Nein zum Importverbot auf Lebensmittel aus der EU
Die Allianz gegen Handelshemmnisse wehrt sich gegen eine Aufweichung des Cassis-de-Dijon-Prinzips. Eine Ausklammerung der Lebensmittel von Cassis de Dijon, wie dies die Wirtschaftskommissionen unter dem Druck von Partikularinteressen fordert, zielt genau in die falsche Richtung. Um der Hochpreisinsel Schweiz zu begegnen, sollte vielmehr die bestehende Bewilligungspflicht für Lebensmittel überprüft und für eine echte Reziprozität des Cassis-de-Dijon-Prinzips gekämpft werden.
In Erfüllung eines Auftrags der Wirtschaftskommissionen hat der Bundesrat eine Anpassung des erst 2010 von der Schweiz einseitig eingeführten Cassis-de-Dijon-Prinzips in die Vernehmlassung geschickt. Auf Druck der Bauernlobby sollen nun Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausgenommen werden. Begründet wird das Anliegen unter dem Deckmantel der «Qualitätsstrategie» und mit Hinweis auf die bescheidenen Effekte, die die neue Regulierung gebracht hätte. Im Endeffekt geht es den Bauern jedoch nur um eine Rückkehr zum alten System der vollständigen Marktabschottung. Die Annahme der Revision kommt einem Importverbot gleich für alle EU-Produkte, die nicht vollständig den Schweizer Sondervorschriften entsprechen.
Mangelnde Analyse und falsche Schlüsse
Die Argumentation der Landwirtschaft ist fadenscheinig und nicht stichhaltig. Im Bereich der Lebensmittel gilt heute bereits eine Sonderregelung, wonach die Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips einer Bewilligungspflicht untersteht. Dieses bürokratische Verfahren – und die beinahe systematischen Einsprachen – machen es für die meisten Unternehmen unattraktiv, Lebensmittel parallel zu importieren. Insofern ist ein ausbleibender Effekt nicht überraschend. Das Problem liegt vielmehr bei der bestehenden Sonderregelung, die abzuschaffen ist. Zudem ist der Zeitpunkt der eingereichten parlamentarischen Initiative – weniger als sechs Monate nach der Inkraftsetzung des neuen Gesetzes – entlarvend.
Chancen packen, statt sich einzuigeln
Auch die Diskussion um ein angebliches Unterlaufen der Qualitätsstrategie ist müssig. Die Allianz begrüsst diese Qualitätsstrategie ausdrücklich, bedauert jedoch Marktabschottung. Um den Zug nicht zu verpassen, müsste man die Chancen wahrnehmen und gemeinsam offensiv für eine echte Reziprozität des Cassis-de-Dijons-Prinzips kämpfen. Dies öffnet den wichtigen Zugang zum EU-Markt. Eine Einigelung ist kurzsichtig. Zahlreichen Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten genügen die europäischen Standards vollends, das belegt der stetig steigende Einkaufstourismus. Bereits zehn Prozent des Detailhandelsumsatzes sind Auslandseinkäufe (10 Milliarden Franken).
Statt ein weiteres Handelshemmnis aufzubauen, sollte vielmehr etwas gegen die beklagte Hochpreisinsel unternommen werden und bestehende Sondervorschriften sollten abgebaut werden.