Keine Einschränkung des Cassis-de-Dijon-Prinzips

Bundesrat, Konsumentenvertreter, Preisüberwacher, Handel und Industrie sind sich einig: Die Abschaffung des Cassis-de-Dijon-Prinzips für Lebensmittel wäre ein bedauerlicher Rückschritt. Nun steht die Wirtschaftskommission (WAK) in der Pflicht, den Aufbau einer neuen Importhürde zu verhindern. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Eurokrise wäre ein Festhalten an der PaIv nicht nachvollziehbar.
Der Bundesrat hat letzte Woche ein Signal gesetzt für Wettbewerb und gegen Hochpreisinsel und Einkaufstourismus. Er empfiehlt der WAK-N, die parlamentarische Initiative von Jacques Bourgeois, die Lebensmittel vom sogenannten Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen will, abzulehnen.
Auch die Allianz gegen Handelshemmnisse insistiert auf eine Ablehnung des wettbewerbsfeindlichen Vorstosses. Der Vorschlag der Landwirte steht quer zu den Bemühungen, Handelshemmnisse zu beseitigen und so für tiefere Preise zu sorgen. Die Allianz hofft, dass die WAK-N ihre bisherige Haltung ändert. Ein Festhalten an der PaIV wäre insbesondere vor den aktuellen Herausforderungen rund um die Aufhebung der Euro-Untergrenze unverständlich. Die Volksvertreter sind nun in der Pflicht.
Wenn überhaupt Änderungsbedarf besteht, so müsste die bereits bestehende Ausnahmenregel für Lebensmittel beim Cassis-de-Dijon-Regelwerk überprüft werden. Denn für jeden Import braucht es heute eine spezielle Bewilligung durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit. Dies verursacht eine erhebliche Bürokratie. Angezeigt wäre deshalb nicht die von der Landwirtschaftslobby angestrebte totale Ausnahmeregelung, sondern eine echte Marktöffnung.